Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Uplink Medien GmbH für Studiovermietung
1. Allgemeines
1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Studiovermietung sind Inhalt aller Verträge zur Vermietung der Studios und Seminarräume der Uplink Medien GmbH (in der Folge „Vermieter“ genannt), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie bezuggenommen wird. In Rechtsgeschäften mit Verbrauchern i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des KSchG widersprechen. Alle übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
1.2 Bindende Verträge kommen nur durch die ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Anfrage des Auftraggebers (in der Folge als „Mieter“ bezeichnet) durch die Uplink Medien GmbH (in der Folge „Vermieter“ genannt) zustande. Die Bestätigung durch E-Mails ist dabei zulässig.
1.3 Von den Vertragsbestimmungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten, soweit sie für den Vermieter nachteilig sind, im Zweifel nur für den jeweiligen Vertrag und nicht für die übrige Geschäftsbeziehung.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsinhalt; ihnen wird hiermit widersprochen. Auch Erfüllungshandlungen des Vermieters bewirken keine Zustimmung zu solchen Bedingungen.
2. Kosten und Leistungsumfang
2.1 Die Mietpreise für Studios und Seminarräume richten sich nach den jeweils auf der Homepage der Uplink Medien GmbH veröffentlichten Miet-/Paketpreisen und umfassen ausschließlich die dort aufgelisteten Leistungen. Die zum Zeitpunkt der Vertragsannahme gelisteten Preise und Leistungen sind Vertragsinhalt. Es handelt sich um Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2 Darüber hinaus wird bei Halbtagesmieten ab der fünften begonnenen Stunde, bei Tagesmieten ab der neunten begonnenen Stunde, ein Overtime-Zuschlag von 1/8 der Tagesmiete pro begonnener Stunde berechnet.
2.3 Erfolgen im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung die Zahlungen nicht pünktlich, nicht in der vereinbarten Form oder nicht vollständig, ist der Vermieter berechtigt vom Vertag zurückzutreten. Für den Mieter hieraus entstehende Schäden oder sonstige Nachteile übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
3. Buchung, Stornierung und Kündigung
3.1 Die auf der Homepage der Uplink Medien GmbH gelisteten Mietangebote und Pakete sind rechtlich als Aufforderung zur Stellung eines Angebotes zu werten.
3.2 Mietanfragen werden bis fünf Werktage vor Mietbeginn vom Vermieter als Reservierung offengehalten. Spätestens zu Beginn der Fünftagesfrist (Werktage, beginnend ab Mitternacht) muss der Mieter die Reservierung schriftlich in eine Festbuchung (Angebot) umwandeln, ansonsten verfällt die Reservierung. Festbuchungen sind an die E-Mail-Adresse office@uplink.gmbh oder per Post an die Uplink Medien GmbH, Bahnhofplatz 3, 4600 Wels, zu richten. Maßgeblich ist der Zustellungszeitpunkt. Der Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme der Festbuchung durch den Vermieter zustande.
3.3 Reservierungen sind vom Mieter kostenfrei stornierbar. Werden Festbuchungen storniert, so werden 20% des Mietpreises als Stornokosten in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung einer Festbuchung fünf bis zwei Werktage vor Mietbeginn, werden 50% des Mietpreises als Stornokosten verrechnet. Danach ist bei einer Stornierung der volle Mietpreis zu bezahlen. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Mieter die Festbuchung nicht storniert, die geplante Nutzung am Miettag aber auch nicht antritt.
3.4 Reservierungen werden nach dem Prinzip „first come – first serve“ vergeben. Erfolgt auf eine Mietanfrage vom Erstanfragenden bis fünf Werktage vor Mietbeginn keine Festbuchung, werden die anderen Interessenten in der Reihenfolge ihrer Anfragen kontaktiert. Die Frist zur Umwandlung in eine Festbuchung verringert sich auf zwei Werktage vor Mietbeginn. Festbuchungen werden dann ebenfalls nach dem Prinzip „first come – first serve“ durch schriftliche Bestätigung des Vermieters vertragswirksam. Die Stornobedingungen unter Punkt 3.3 bleiben aufrecht.
3.5 Mietverträge über wiederholte Studionutzung können nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Die Stornobedingungen gelten analog, Stichtag zur Fristsetzung ist der erste Miettag nach Kündigung.
3.6. Die Uplink Medien GmbH hat das Recht, Buchungsanfragen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
4. Zustand der Mietstudios, Seminarräume und technischer Einrichtungen
4.1 Sämtliche Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen werden in einem gereinigten und funktionsfähigen Zustand vermietet und sind auch in demselben Zustand zurückzugeben. Der Vermieter behält sich vor, bei übermäßiger Verschmutzung eine Reinigungspauschale in der Höhe von € 400,00 [MH1] in Rechnung zu stellen.
4.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Räumlichkeiten jederzeit zu betreten.
5. Nutzung und Haftung
5.1 Die Vermietung von Studioräumen, Seminarräumen und technischer Einrichtung erfolgt aufgrund der vom Mieter bekannt gegebenen Nutzung im Ausmaß und der Dauer der in der Vertragsannahme/Bestätigung schriftlich festgehaltenen Bedingungen. Jede darüber hinaus gehende Nutzung ist untersagt.
5.2 Eine Nutzung, die das Ansehen der Uplink Medien GmbH gefährdet, ist ausgeschlossen. Dies beinhaltet z.B. Produktionen mit strafrechtlich relevantem Inhalt, Produktionen mit
extremen politischen oder religiösen Ansichten, Pornografie sowie Medienproduktionen, die in Kauf nehmen, dass Menschen in Zwangs- und Abhängigkeitsverhältnisse geraten. Wird eine solche Nutzung durch den Mieter verschwiegen, hat der Vermieter das uneingeschränkte Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die Nutzung zu untersagen. Die Stornobedingungen aus Punkt 3.3 gelten analog. Ist die Nutzung bereits erfolgt und die Produktion abgeschlossen, so hat die Uplink Medien GmbH das Recht, die Veröffentlichung auf Kosten des Mieters zu verhindern. Schadenersatzansprüche Dritter treffen in diesem Fall ausschließlich den Mieter. Er erklärt, den Vermieter schad- und klaglos zu halten.
5.3 Die Benützung des Studioequipments (Studiolicht, Kameras, Bild- und Tonregie, Autocue, …) ist nur im Ausmaß der vertraglich geregelten Leistungen zulässig. Vertraglich nicht vereinbarte Nutzungen werden gesondert verrechnet. Es gebührt der reguläre Tagesmietpreis mit einem Zuschlag von 25% pro Nutzungstag.[MH2] [GS3]
5.4 Alle gemieteten Geräte und Gegenstände des Mietobjekts bleiben auch während der Mietzeit Eigentum des Vermieters. Die Mietobjekte werden - soweit überprüfbar - in einem funktionstüchtigen Zustand zur Verfügung gestellt. Bei der Einschulung/Betreuung wird darüber ein Protokoll angefertigt. Der Mieter hat auftretende Mängel an den vermieteten Räumlichkeiten und den technischen Einrichtungen dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dasselbe gilt für Schäden, die durch die Nutzung entstehen.
5.5 Sind gebuchte Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen am Miettag durch technische Mängel ohne Verschulden des Mieters nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, so leistet der Vermieter im Rahmen seiner räumlichen und technischen Möglichkeiten kostenlosen Ersatz. Auf ein ersatzweises Anmieten von Drittequipment oder Studioräume Dritter durch den Vermieter hat der Mieter keinen Anspruch.
5.6 Ist die vertraglich vereinbarte Nutzung wegen eines auftretenden Mangels trotz Zurverfügungstellung eines Ersatzes nicht möglich, so schuldet der Vermieter nur die Rückerstattung des Mietpreises. Eine darüber hinaus gehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hat der Mieter den die Nutzung behindernden Mangel durch unsachgemäße Bedienung verursacht, ist darüber hinaus eine Rückerstattung des Mietpreises ausgeschlossen.
5.7 Das Recht der Nutzung steht ausschließlich dem Mieter zu. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig. Bei Auftragsproduktionen des Mieters für Dritte gilt der Mieter für die in den AGB angeführten Rechte und Pflichten als verantwortlich. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls- und Transportschäden, mit Ausnahme von Schäden aus Abnutzung durch den vertragsmäßigen Gebrauch.
5.8 Der Mieter haftet auch für Personen-, und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei. Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte sind.
5.9 Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführten Vertragsverletzung des Vermieters. Schadenersatzansprüche sind auch ausgeschlossen, wenn die Uplink Medien GmbH aus den im Punkt 5.2 genannten Gründen vom Vertrag zurücktritt und die Nutzung untersagt.
5.10 Wird die Nutzung am Buchungstermin durch äußere Umstände für den Mieter erschwert oder gar unmöglich, haftet das Studio maximal in der Höhe der Mietkosten. Für entstandene Schäden oder Ausfälle (z.B. entgangene Gewinne des Mieters – Agenturen, Redaktion, Verlag etc. – , Modelhonorare, Fahrtkosten,…) haftet das Studio nicht.
Äußere Umstände dieser Art können sein: Übermäßige Lärmbelästigung von außen (Unwetter, Feuerwehr- oder Rettungseinsatz, Baustellen, Umbauarbeiten und dgl.), Stromausfall generell von außen, sowie auch durch nicht sachgemäßen Umgang des Mieters im Mietobjekt, Defekte an Wasser- oder Stromleitungen, Defekte von Blitzanlagen, Leuchtmitteln, sowie alle anderen Dinge, die für den Betrieb des Studios erforderlich sind. Weiters übernimmt das Studio keine Haftung für die Garderobe sowie für zurückgelassene Gegenstände oder Kleidungsstücke (von Kunden selbst als auch für die von Kunden organisierte Kleidung für die Produktion)
5.11 Für fremdes schadhaftes Equipment, welches gegebenenfalls zu Stromausfällen oder technischen Schäden führen könnte, haftet der Vermieter ebenfalls nicht.
6. Datenschutz
6.1 Der Vermieter verpflichtet seine Dienstnehmer und Erfüllungsgehilfen, die Bestimmungen gemäß § 6 DSG (Verschwiegenheit) einzuhalten.
6.2 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass alle ihn betreffenden personenbezogenen Daten, vom Vermieter im Rahmen der Vermietung erhoben, (automationsunterstützt) verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden. Zweck der Datenverwendung und Übermittlung ist die Abwicklung der Vermietung. Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Vermietung und darüber hinaus etwa für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist, die Geltendmachung von Ansprüchen oder die Abwehr von Ansprüchen aufbewahrt. Der Vermieter, als verantwortliche Stelle, gewährt dem Mieter ein Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung oder Widerspruch betreffend die Verwendung der personenbezogenen Daten des Mieters und kann unter office@uplink.gmbh erreicht werden. Zudem besteht eine Beschwerdemöglichkeit an die Aufsichtsbehörde. Eine umfangreiche Information über die Rechte des Betroffenen findet sich auf der Homepage uplink.academy.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Nebenabreden oder Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollte dadurch ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
7.2 Erfüllungsort ist Wels.
7.3 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträgen ergeben, wird als Gerichtsstand ausschließlich das für die Stadt Wels sachlich zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen.
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.